2014-03-13
Nach dem gescheiterten Versuch einer außergerichtlichen Einigung hat der Vorstand der First Sensor AG heute beschlossen, Forderungen gegen Honeywell Control Systems Ltd., Bracknell, Berkshire, Vereinigtes Königreich, gerichtlich geltend zu machen. In einem ersten Schritt wird dazu beim Landgericht München II eine Teilklage über rund 1,7 Mio. Euro eingereicht. Die Gesamtforderungen gegen Honeywell belaufen sich nach Einschätzung des Vorstands auf insgesamt rund 3,6 Mio. Euro. Diese resultieren aus Ausgleichsansprüchen aufgrund der Kündigung einer Vertragshändlervereinbarung, aus Schadensersatzansprüchen aufgrund von Nichtlieferungen sowie aus Lagerbestandsrücknahmepflichten.
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