2009-10-19
Nachstehendes Angebot zum Bezug von Aktien der Silicon Sensor International AG stellt kein öffentliches Angebot dar. Es richtet sich ausschließlich an die Aktionäre der Silicon Sensor International AG.
Durch satzungsändernden Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung der Silicon Sensor International AG, Berlin (nachfolgend die „Gesellschaft“), vom 9. Juni 2009 hat die auptversammlung den Vorstand der Silicon Sensor International AG ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital bis zum 8. Juni 2014 (einschließlich) um bis zu EUR 11.043.165,00 durch ein- oder mehrmalige Ausgabe neuer auf den Inhaber lautende Stückaktien gegen Bareinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2009/I). Auf der Basis dieser erteilten Ermächtigung beschloss der Vorstand am 14. Oktober 2009 mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom 14. Oktober 2009 das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 22.086.330,00 um bis zu EUR 11.043.165,00 auf bis zu EUR 33.129.495,00 gegen Bareinlage durch Ausgabe von bis zu 2.208.633 neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit voller Gewinnanteilberechtigung für das Geschäftsjahr 2009, d.h. ab dem 1. Januar 2009 (nachfolgend „Neue Stückaktien“) zu erhöhen. Das Bezugsrecht für Spitzenbeträge ist ausgeschlossen.
Die Neuen Stückaktien werden den Aktionären der Gesellschaft nach Maßgabe des Bezugsangebots im Wege des mittelbaren Bezugsrechts gem. § 186 Abs. 5 AktG im Verhältnis von 2 zu 1 zum Bezug angeboten. Auf die Möglichkeit des Mehrbezugs wird hingewiesen (siehe dazu unten den Abschnitt „Verbindliches Angebot zum Mehrbezug weiterer neue Stückaktien“). Die im Rahmen des gesetzlichen Bezugsrechts bezogenen Neuen Stückaktien und die im Rahmen des Mehrbezugs zugeteilten Neuen Stückaktien werden von der equinet AG, Frankfurt am Main, mit der Verpflichtung gezeichnet und übernommen, sie den Aktionären entsprechend der Ausübung der Bezugsrechte bzw. der Zuteilung aus dem Mehrbezug zum Bezugspreis von EUR 5,50 je Neuer Stückaktie zu übertragen.
Die Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung in das beim Amtsgericht Berlin geführte Handelsregister ist zeitnah nach Ende der Bezugsfrist vorgesehen.
Die Aktionäre werden aufgefordert, ihr Bezugsrecht auf die Neuen Stückaktien zur Vermeidung des Ausschlusses von der Ausübung ihres Bezugsrechtes während der üblichen Geschäftszeiten in der Zeit vom
20. Oktober 2009 bis einschließlich 2. November 2009
über ihre Depotbank bei der Bankhaus Neelmeyer AG, Bremen, als Bezugsstelle auszuüben.
Zur Ausübung des Bezugsrechts bitten wir unsere Aktionäre, ihrer Depotbank eine entsprechende Weisung zum Bezug der Neuen Stückaktien zu erteilen. Nach Ablauf der Bezugsfrist verfallen die nicht ausgeübten Bezugsrechte wertlos; eine Barentschädigung erfolgt nicht.
Entsprechend dem Bezugsverhältnis von 2 zu 1 können auf jeweils zwei Stückaktien der Silicon Sensor International AG eine Neue Stückaktie bezogen werden. Soweit das im Rahmen dieser Kapitalerhöhung festgelegte Bezugsverhältnis dazu führt, dass rechnerische Ansprüche der Aktionäre auf Bruchteile von Aktien entstehen, haben die Aktionäre hinsichtlich der entstehenden Spitzenbeträge keinen Anspruch auf Lieferung von Neuen Aktien oder Barausgleich.
Die Bezugsrechte (ISIN DE000A1A6WF3) für die in Girosammelverwahrung befindlichen Stückaktien (ISIN DE0007201907) werden den Aktionären über ihre Depotbank durch die Clearstream Banking AG, Frankfurt, nach dem Stand vom 19. Oktober 2009, abends, nach Börsenschluss, automatisch eingebucht. Dabei erhält jeder Aktionär für je eine Aktie ein Bezugsrecht.
Bezugspreis
Der Bezugspreis je bezogener Neuer Stückaktie beträgt EUR 5,50 und ist bei Ausübung des Bezugsrechts, spätestens jedoch am 2. November 2009, zu entrichten.
Kein Bezugsrechtshandel
Ein Handel der Bezugsrechte (ISIN DE000A1A6WF3) wird weder von der Silicon Sensor International AG noch von der equinet AG oder der Bankhaus Neelmeyer AG organisiert. Eine Preisfeststellung an einer Börse ist ebenfalls nicht beantragt. Die Bezugsrechte sind jedoch frei übertragbar. Vom 20. Oktober 2009 an erfolgt die Preisfeststellung für die Stückaktien der Silicon Sensor International AG im Regulierten Markt (Prime Standard) an der Frankfurter Wertpapierbörse „ex Bezugsrecht“.
Zulassung und Lieferung
Die Zulassung der Neuen Stückaktien zum regulierten Markt (Prime Standard) und Einbeziehung in die bestehende Notierung zum regulierten Markt (Prime Standard) an der Frankfurter Wertpapierbörse erfolgt nach Eintragung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister und ist für Anfang November 2009 vorgesehen. Voraussichtlich ebenfalls Anfang November 2009 erfolgt die Lieferung der Neuen Stückaktien. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass es bei der Eintragung der Kapitalerhöhung und der Börsenzulassung und damit der Lieferung zu Verzögerungen kommt. Die Zulassung und Lieferung der Neuen Stückaktien würde dann später als oben angegeben erfolgen.
Verbriefung der Neuen Stückaktien
Die Neuen Stückaktien werden nach Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung in das beim Amtsgericht Berlin geführte Handelsregister in einer Globalurkunde verbrieft und bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, hinterlegt. Gemäß § 5 Abs. 3 der Satzung der Silicon Sensor International AG ist ein Anspruch der Aktionäre auf Einzelverbriefung ihrer Aktien und Gewinnanteile ausgeschlossen.
Verbindliches Angebot zum Mehrbezug weiterer neuer Stückaktien
Jeder bezugsberechtigte Aktionär kann über den auf seinen Bestand an alten Aktien nach Maßgabe des Bezugsverhältnisses entfallenden Bezug hinaus ein verbindliches Angebot zum Erwerb weiterer Neuer Stückaktien der Barkapitalerhöhung zum Bezugspreis von EUR 5,50 je Stückaktie abgeben („Mehrbezug“), für die im Übrigen die gleichen Bedingungen gelten wie für die Ausübung des gesetzlichen Bezugsrechts. Etwaige aufgrund des Bezugsangebots nicht bezogene Neue Stückaktien können im Wege des Mehrbezugs ausschließlich von den Aktionären bezogen werden.
Verbindliche Angebote zum Erwerb weiterer Neuer Stückaktien aus der Barkapitalerhöhung können die Aktionäre der Silicon Sensor International AG innerhalb der Bezugsfrist über ihre Depotbank bei der Bezugsstelle abgeben. Die maximale Gesamtzahl der von einem Aktionär durch einen Mehrbezug jeweils zu beziehenden Neuen Stückaktien errechnet sich aus den bis zu 2.208.633 Neuen Stückaktien aus der Kapitalerhöhung abzüglich der auf den Bestand dieses Aktionärs entfallenden Bezugsaktien.
Ein Mehrbezugswunsch kann nur berücksichtigt werden, wenn spätestens bis zum Ablauf der Bezugsfrist, dem 2. November 2009, erstens die diesbezügliche Bezugsanmeldung von der Depotbank bei der Bezugsstelle eingegangen ist und zweitens der vollständige Bezugspreis für den Mehrbezug auf dem Konto der Bezugsstelle mit dem Verwendungszweck „Mehrbezug Kapitalerhöhung Silicon Sensor International“ gutgeschrieben ist. Dabei werden die Aktionäre, die ein verbindliches Angebot zum Erwerb weiterer Neuer Stückaktien abgeben wollen, gebeten, dieses unter Verwendung des über die Depotbanken zur Verfügung gestellten Weisungsformulars zu erteilen.
Sollten alle Aktionäre ihr Bezugsrecht ausüben und im Rahmen der Ausübung keine Bezugsrechtsspitzen entstehen, wäre ein Mehrbezug nicht möglich. Soweit es wegen hoher Nachfrage im Rahmen des Mehrbezugs nicht möglich ist, allen Aktionären sämtliche von ihnen zusätzlich gewünschten Neuen Stückaktien zuzuteilen, werden Angebote zum Erwerb weiterer Neuer Stückaktien proportional im Verhältnis der den am Mehrbezug teilnehmenden Aktionären jeweils zustehenden Bezugsrechte berücksichtigt, und zwar bis das gesamte Volumen der Barkapitalerhöhung ausgeschöpft ist. Ein Mehrbezug ist nur bezüglich ganzer Aktien oder einem Vielfachen davon möglich; falls die Zuteilung von Neuen Stückaktien aufgrund einer Ausübung des Mehrbezugsrechts durch mehrere Aktionäre zu Bruchteilen von Aktien führen würde, werden die rechnerischen Bruchteile auf die nächstniedrige volle Aktienzahl abgerundet.
Sollten Mehrbezugswünsche nicht vollständig erfüllt werden können, erhält der Aktionär den für den Erwerb im Rahmen des Mehrbezugs zuviel geleisteten Betrag nach Entscheidung über die Zuteilung der Neuen Stückaktien zurückerstattet. Ausübung von Bezugsrechten und Mehrbezug durch mehrere Aktionäre Mehrere Aktionäre haben sich gegenüber der Silicon Sensor International AG verpflichtet, die ihnen aufgrund der ihnen zustehenden Bezugsrechte maximal mögliche Anzahl Neuer Stückaktien im Rahmen der Kapitalerhöhung zu beziehen sowie darüber hinaus ein verbindliches Angebot zum Erwerb weiterer Neuer Stückaktien (Mehrbezug) in einem erheblichen Umfang abzugeben.
Provision
Für den Bezug und den Mehrbezug wird die bankübliche Provision berechnet.
Wichtiger Hinweis für Aktionäre
Die Silicon Sensor International AG wird sich im Geschäftsjahr 2009 weiterhin den krisenbedingten Unsicherheiten und Verwerfungen des Marktes stellen müssen. Nur durch die vorausschauend bereits zum Ende des vergangenen Geschäftsjahres eingeleiteten umfangreichen Kostensenkungsmaßnahmen konnten die Auswirkungen der weltwirtschaftlichen Krisensituation eingedämmt werden. Die Kostensenkungsmaßnahmen erstrecken sich über sämtliche Konzernaktivitäten. Darüber hinaus wurden Maßnahmen eingeleitet, die dem Ziel dienen, die Erlöse des Silicon Sensor Konzerns zu stabilisieren und die Ertragskraft zu steigern. Seit Ende des ersten Halbjahres 2009 erhält die Silicon Sensor International AG erste Signale von ihren Kunden, die auf eine langsame Besserung der wirtschaftlichen Lage hindeuten. Dabei geht die Silicon Sensor International AG davon aus, dass eine Verbesserung der wirtschaftlichen Situation des Silicon Sensor Konzerns erst gegen
Ende des Jahres 2009 eintreten wird. Die Zuversicht auf eine Verbesserung der schwierigen wirtschaftlichen Lage schöpft die Silicon Sensor International AG dabei vor allem aus der stark angestiegenen Zahl von neuen Entwicklungsprojekten, die die Entwicklung in der Zukunft positiv mit gestalten werden. Da es hierfür keine Gewähr gibt, ist der Bezug von Aktien der Silicon Sensor International AG mit Risiken verbunden und sollte deshalb nur unter bewusster Inkaufnahme dieser Risiken erfolgen. Das Ergebnis der Gesellschaft wird auch in Zukunft von der allgemeinen konjunkturellen Lage, dem Investitionsverhalten, der Wettbewerbssituation und der finanziellen Lage der Gesellschaft beeinflusst.
Den Aktionären wird empfohlen, vor Abgabe ihrer Bezugserklärung und eines Mehrbezugswunschs für die Neuen Stückaktien den Geschäftsbericht für das Geschäftsjahr 2008, der auf der Homepage der Gesellschaft abrufbar ist, sowie die aktuelle Berichterstattung, die auf der Homepage der Gesellschaft (http://www.silicon-sensor.com) abrufbar ist, nochmals aufmerksam zu lesen.
Die equinet AG behält sich vor, unter bestimmten Umständen von der Aktienübernahme zurück zu treten. Zu diesen Umständen zählen insbesondere wesentliche nachteilige Veränderungen in der Geschäfts- oder Finanzlage der Gesellschaft oder außergewöhnliche, unabwendbare Ereignisse wirtschaftlicher und/oder politischer Art oder infolge staatlicher Maßnahmen, die eine grundlegende Änderung der Kapitalmarktverhältnisse bewirken. Im Falle des Rücktritts von der Aktienübernahme oder wenn die Kapitalerhöhung nicht in das beim Amtsgericht Berlin geführte Handelsregister eingetragen wird, entfällt das Bezugsrecht. Es erfolgt eine Rückabwicklung der Bezugsanmeldungen. Sollten vor Einbuchung der Neuen Stückaktien in die Depots der jeweiligen Erwerber bereits Leerverkäufe erfolgt sein, trägt allein der Verkäufer das Risiko, seine durch einen Leerverkauf eingegangenen Verpflichtungen nicht durch rechtzeitige Lieferung von Aktien erfüllen zu können.
Verkaufsbeschränkung
Die Annahme dieses Angebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland kann Beschränkungen unterliegen. Personen, die das Angebot außerhalb der Bundesrepublik Deutschland annehmen wollen, werden aufgefordert, sich über die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland bestehenden Beschränkungen zu informieren und diese zu beachten.
Das Bezugsangebot wird ausschließlich nach deutschem Recht durchgeführt. Die Bekanntmachung des Bezugsangebots dient ausschließlich der Einhaltung der zwingenden Vorschriften der Bundesrepublik Deutschland und bezweckt weder die Abgabe noch die Veröffentlichung eines Bezugsangebots nach Maßgabe von Vorschriften anderer Rechtsordnungen als der der Bundesrepublik Deutschland. Eine Veröffentlichung, Versendung oder Weitergabe des Bezugsangebots oder einer Zusammenfassung oder sonstigen Beschreibung unterliegt im Ausland möglicherweise Beschränkungen. Mit Ausnahme der Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger und der Börsenzeitung sowie der Weiterleitung des Bundesanzeigers mit Genehmigung der Gesellschaft darf das Bezugsangebot durch Dritte weder unmittelbar noch mittelbar im bzw. in das Ausland veröffentlicht, versendet oder weitergegeben werden, soweit dies nach den jeweils anwendbaren ausländischen Bestimmungen untersagt oder von der Einhaltung behördlicher Verfahren oder der Erteilung einer Genehmigung abhängig ist. Dies gilt auch für eine Zusammenfassung oder Beschreibung des Bezugsangebots. Die Gesellschaft übernimmt keine Gewähr dafür, dass eine Veröffentlichung, Versendung, Verbreitung oder Weitergabe des Bezugsangebots außerhalb des Bundesrepublik Deutschland mit den jeweils anwendbaren Rechtsvorschriften vereinbar ist.
Die Neuen Stückaktien und die Bezugsrechte sind und werden weder nach den Vorschriften des United States Securities Act von 1933 in der derzeit gültigen Fassung (der „Securities Act“) noch bei den Wertpapieraufsichtsbehörden von Einzelstaaten der Vereinigten Staaten registriert. Sie können demzufolge nur nach Regulation S des Securities Act oder gemäß einer Befreiung von den Registrierungserfordernissen des Securities Act angeboten oder verkauft werden.
Berlin, im Oktober 2009
Silicon Sensor International AG
Der Vorstand
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