2012-02-23
Die ING Insurance Topholding N.V., Amsterdam, Niederlande hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 22. Februar 2012 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der First Sensor AG, Berlin, Deutschland am 29. Dezember 2011 die Schwellen von 3 %, 5 %, 10 %, 15 %, 20 % und 25 % der Stimmrechte überschritten hat und zu diesem Tag 27,33 % (2.690.000 Stimmrechte) betragen hat.
Sämtliche Stimmrechte sind der ING Insurance Topholding N.V. nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen.
Die zugerechneten Stimmrechte werden dabei über folgende von der ING Insurance Topholding N.V. kontrollierte Unternehmen, deren Stimmrechtsanteil an der First Sensor AG, Berlin, Deutschland jeweils 3 % oder mehr beträgt, gehalten:
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