2011-11-25
First Sensor-Aktie ISIN DE0007201907 Ι WKN 720190
Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
1.)
Die ING Groep N.V., Amsterdam, Niederlande hat uns gemäß § 27a WpHG am 24. November 2011 folgendes mitgeteilt:
„Wir nehmen Bezug auf unsere Meldung gemäß § 21 WpHG vom 1. November 2011.
Hinsichtlich der mit dem Erwerb der Stimmrechte verfolgten Ziele teilen wir Ihnen gemäß § 27a Abs. 1 Sätze 1 und 3 WpHG folgendes mit:
1. Der zur Überschreitung der Meldegrenze von 25 % führende Erwerb von Stimmrechten dient dem Aufbau einer strategischen Beteiligung an der First Sensor AG mit dem Ziel der langfristigen Wertsteigerung.
2. Aus derzeitiger Sicht besteht keine Absicht, innerhalb der nächsten zwölf Monate weitere Stimmrechte zu erwerben oder auf sonstige Weise zu erlangen. Je nach dem aktuellen Kursniveau behalten sich Parcom Deutschland I GmbH & Co. KG bzw. die Alegria Beteiligungsgesellschaft mbH jedoch vor, bis zu maximal 29,9 % der Stimmrechte weitere Aktien der First Sensor AG zu erwerben.
3. Es ist beabsichtigt, für die nächste Hauptversammlung der First Sensor AG eine Änderung der Besetzung des Aufsichtsrats vorzuschlagen und mit ihren Stimmen Einfluss auf die personelle Besetzung des Aufsichtsrats zu nehmen.
4. Es ist keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der First Sensor AG angestrebt, insbesondere nicht im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung sowie der Dividendenpolitik der First Sensor AG.
Hinsichtlich der für den Erwerb der Stimmrechte verwendeten Mittel teilen wir Ihnen gemäß § 27a Abs. 1 Satz 4 WpHG mit, dass dieser ausschließlich aus eigenen liquiden Mitteln der Parcom Deutschland I GmbH & Co. KG finanziert wurde, die der Alegria Beteiligungsgesellschaft mbH diese Mittel im Wege eines Darlehens zur Verfügung gestellt hat.“
2.)
Die ING Verzekeringen N.V., Amsterdam, Niederlande hat uns im Namen der ING Verzekeringen N.V., im Namen der Nationale Nederlanden Levensverzekering Maatschappij N.V. wie auch im Namen der Nationale Nederlanden Nederland B.V. gemäß § 27a WpHG am 24. November 2011 folgendes mitgeteilt:
„Wir nehmen Bezug auf unsere Meldung gemäß § 21 WpHG vom 1. November 2011.
Hinsichtlich der mit dem Erwerb der Stimmrechte verfolgten Ziele teilen wir Ihnen gemäß § 27a Abs. 1 Sätze 1 und 3 WpHG folgendes mit:
1. Der zur Überschreitung der Meldegrenze von 25 % führende Erwerb von Stimmrechten dient dem Aufbau einer strategischen Beteiligung an der First Sensor AG mit dem Ziel der langfristigen Wertsteigerung.
2. Aus derzeitiger Sicht besteht keine Absicht, innerhalb der nächsten zwölf Monate weitere Stimmrechte zu erwerben oder auf sonstige Weise zu erlangen. Je nach dem aktuellen Kursniveau behalten sich Parcom Deutschland I GmbH & Co. KG bzw. die Alegria Beteiligungsgesellschaft mbH jedoch vor, bis zu maximal 29,9 % der Stimmrechte weitere Aktien der First Sensor AG zu erwerben.
3. Es ist beabsichtigt, für die nächste Hauptversammlung der First Sensor AG eine Änderung der Besetzung des Aufsichtsrats vorzuschlagen und mit ihren Stimmen Einfluss auf die personelle Besetzung des Aufsichtsrats zu nehmen.
4. Es ist keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der First Sensor AG angestrebt, insbesondere nicht im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung sowie der Dividendenpolitik der First Sensor AG.
Hinsichtlich der für den Erwerb der Stimmrechte verwendeten Mittel teilen wir Ihnen gemäß § 27a Abs. 1 Satz 4 WpHG mit, dass dieser ausschließlich aus eigenen liquiden Mitteln der Parcom Deutschland I GmbH & Co. KG finanziert wurde, die der Alegria Beteiligungsgesellschaft mbH diese Mittel im Wege eines Darlehens zur Verfügung gestellt hat.“
3.)
Die ING Insurance Eurasia N.V., Amsterdam, Niederlande hat uns gemäß § 27a WpHG am 24. November 2011 folgendes mitgeteilt:
„Wir nehmen Bezug auf unsere Meldung gemäß § 21 WpHG vom 1. November 2011.
Hinsichtlich der mit dem Erwerb der Stimmrechte verfolgten Ziele teilen wir Ihnen gemäß § 27a Abs. 1 Sätze 1 und 3 WpHG folgendes mit:
1. Der zur Überschreitung der Meldegrenze von 25 % führende Erwerb von Stimmrechten dient dem Aufbau einer strategischen Beteiligung an der First Sensor AG mit dem Ziel der langfristigen Wertsteigerung.
2. Aus derzeitiger Sicht besteht keine Absicht, innerhalb der nächsten zwölf Monate weitere Stimmrechte zu erwerben oder auf sonstige Weise zu erlangen. Je nach dem aktuellen Kursniveau behalten sich Parcom Deutschland I GmbH & Co. KG bzw. die Alegria Beteiligungsgesellschaft mbH jedoch vor, bis zu maximal 29,9 % der Stimmrechte weitere Aktien der First Sensor AG zu erwerben.
3. Es ist beabsichtigt, für die nächste Hauptversammlung der First Sensor AG eine Änderung der Besetzung des Aufsichtsrats vorzuschlagen und mit ihren Stimmen Einfluss auf die personelle Besetzung des Aufsichtsrats zu nehmen.
4. Es ist keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der First Sensor AG angestrebt, insbesondere nicht im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung sowie der Dividendenpolitik der First Sensor AG.
Hinsichtlich der für den Erwerb der Stimmrechte verwendeten Mittel teilen wir Ihnen gemäß § 27a Abs. 1 Satz 4 WpHG mit, dass dieser ausschließlich aus eigenen liquiden Mitteln der Parcom Deutschland I GmbH & Co. KG finanziert wurde, die der Alegria Beteiligungsgesellschaft mbH diese Mittel im Wege eines Darlehens zur Verfügung gestellt hat.“
4.)
Die DPE Deutsche Private Equity B.V., Schiphol Flughafen, Niederlande hat uns gemäß § 27a WpHG am 24. November 2011 folgendes mitgeteilt:
„Wir nehmen Bezug auf unsere Meldung gemäß § 21 WpHG vom 1. November 2011.
Hinsichtlich der mit dem Erwerb der Stimmrechte verfolgten Ziele teilen wir Ihnen gemäß § 27a Abs. 1 Sätze 1 und 3 WpHG folgendes mit:
1. Der zur Überschreitung der Meldegrenze von 25 % führende Erwerb von Stimmrechten dient dem Aufbau einer strategischen Beteiligung an der First Sensor AG mit dem Ziel der langfristigen Wertsteigerung.
2. Aus derzeitiger Sicht besteht keine Absicht, innerhalb der nächsten zwölf Monate weitere Stimmrechte zu erwerben oder auf sonstige Weise zu erlangen. Je nach dem aktuellen Kursniveau behalten sich Parcom Deutschland I GmbH & Co. KG bzw. die Alegria Beteiligungsgesellschaft mbH jedoch vor, bis zu maximal 29,9 % der Stimmrechte weitere Aktien der First Sensor AG zu erwerben.
3. Es wird beabsichtigt, für die nächste Hauptversammlung der First Sensor AG eine Änderung der Besetzung des Aufsichtsrats vorzuschlagen und mit ihren Stimmen Einfluss auf die personelle Besetzung des Aufsichtsrats zu nehmen.
4. Es wird keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der First Sensor AG angestrebt, insbesondere nicht im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung sowie der Dividendenpolitik der First Sensor AG.
Hinsichtlich der für den Erwerb der Stimmrechte verwendeten Mittel teilen wir Ihnen gemäß § 27a Abs. 1 Satz 4 WpHG mit, dass dieser ausschließlich aus eigenen liquiden Mitteln der Parcom Deutschland I GmbH & Co. KG finanziert wurde, die der Alegria Beteiligungsgesellschaft mbH diese Mittel im Wege eines Darlehens zur Verfügung gestellt hat.“
5.)
Die Parcom Capital B.V., Schiphol Flughafen, Niederlande hat uns gemäß § 27a WpHG am 24. November 2011 folgendes mitgeteilt:
„Wir nehmen Bezug auf unsere Meldung gemäß § 21 WpHG vom 1. November 2011.
Hinsichtlich der mit dem Erwerb der Stimmrechte verfolgten Ziele teilen wir Ihnen gemäß § 27a Abs. 1 Sätze 1 und 3 WpHG folgendes mit:
1. Der zur Überschreitung der Meldegrenze von 25 % führende Erwerb von Stimmrechten dient dem Aufbau einer strategischen Beteiligung an der First Sensor AG mit dem Ziel der langfristigen Wertsteigerung.
2. Aus derzeitiger Sicht besteht keine Absicht, innerhalb der nächsten zwölf Monate weitere Stimmrechte zu erwerben oder auf sonstige Weise zu erlangen. Je nach dem aktuellen Kursniveau behalten sich Parcom Deutschland I GmbH & Co. KG bzw. die Alegria Beteiligungsgesellschaft mbH jedoch vor, bis zu maximal 29,9 % der Stimmrechte weitere Aktien der First Sensor AG zu erwerben.
3. Es wird beabsichtigt, für die nächste Hauptversammlung der First Sensor AG eine Änderung der Besetzung des Aufsichtsrats vorzuschlagen und mit ihren Stimmen Einfluss auf die personelle Besetzung des Aufsichtsrats zu nehmen.
4. Es wird keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der First Sensor AG angestrebt, insbesondere nicht im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung sowie der Dividendenpolitik der First Sensor AG.
Hinsichtlich der für den Erwerb der Stimmrechte verwendeten Mittel teilen wir Ihnen gemäß § 27a Abs. 1 Satz 4 WpHG mit, dass dieser ausschließlich aus eigenen liquiden Mitteln der Parcom Deutschland I GmbH & Co. KG finanziert wurde, die der Alegria Beteiligungsgesellschaft mbH diese Mittel im Wege eines Darlehens zur Verfügung gestellt hat.“
6.)
Die Parcom Deutschland I GmbH & Co. KG, München, Deutschland, vertreten durch ihre Komplementärin Parcom Deutsche Equity Administration GmbH, hat uns gemäß § 27a WpHG am 24. November 2011 folgendes mitgeteilt:
„Wir nehmen Bezug auf unsere Meldung gemäß § 21 WpHG sowie die Meldung der Alegria Beteiligungsgesellschaft mbH gemäß § 21 WpHG jeweils vom 1. November 2011.
Hinsichtlich der mit dem Erwerb der Stimmrechte verfolgten Ziele teilen wir Ihnen im Namen der Parcom Deutschland I GmbH & Co. KG wie auch im Namen der Alegria Beteiligungsgesellschaft mbH gemäß § 27a Abs. 1 Sätze 1 und 3 WpHG folgendes mit:
1. Der zur Überschreitung der Meldegrenze von 25 % führende Erwerb von Stimm-rechten dient dem Aufbau einer strategischen Beteiligung an der First Sensor AG mit dem Ziel der langfristigen Wertsteigerung.
2. Aus derzeitiger Sicht besteht sowohl seitens der Alegria Beteiligungs¬gesellschaft mbH als auch seitens der Parcom Deutschland I GmbH & Co. KG keine Absicht, innerhalb der nächsten zwölf Monate weitere Stimmrechte zu erwerben oder auf sonstige Weise zu erlangen. Je nach dem aktuellen Kursniveau behalten sich Parcom Deutschland I GmbH & Co. KG bzw. die Alegria Beteiligungsgesellschaft mbH jedoch vor, bis zu maximal 29,9 % der Stimmrechte weitere Aktien der First Sensor AG zu erwerben.
3. Die Alegria Beteiligungsgesellschaft mbH und die Parcom Deutschland I GmbH & Co. KG beabsichtigen, für die nächste Hauptversammlung der First Sensor AG eine Änderung der Besetzung des Aufsichtsrats vorzuschlagen und mit ihren Stimmen Einfluss auf die personelle Besetzung des Aufsichtsrats zu nehmen.
4. Die Alegria Beteiligungsgesellschaft mbH und Parcom Deutschland I GmbH & Co. KG streben keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der First Sensor AG, insbesondere nicht im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremd-finanzierung sowie der Dividendenpolitik der First Sensor AG an.
Hinsichtlich der für den Erwerb der Stimmrechte verwendeten Mittel teilen wir Ihnen gemäß § 27a Abs. 1 Satz 4 WpHG mit, dass dieser ausschließlich aus eigenen liquiden Mitteln der Parcom Deutschland I GmbH & Co. KG finanziert wurde, die der Alegria diese Mittel im Wege eines Darlehens zur Verfügung gestellt hat.“
First Sensor AG
Der Vorstand
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