2011-11-02
First Sensor-Aktie ISIN DE0007201907 Ι WKN 720190
Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
1.)
Die ING Groep N.V., Amsterdam, Niederlande hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 1. November 2011 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der First Sensor AG, Berlin, Deutschland am 27. Oktober 2011 die Schwellen von 3 %, 5 %, 10 %, 15 %, 20 % und 25 % der Stimmrechte überschritten hat und zu diesem Tag 27,33 % (2.690.000 Stimmrechte) betragen hat.
Sämtliche Stimmrechte sind der ING Groep N.V. nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen.
Die zugerechneten Stimmrechte werden dabei über folgende von ING Groep N.V. kontrollierte Unternehmen, deren Stimmrechtsanteil an der First Sensor AG, Berlin, Deutschland jeweils 3 % oder mehr beträgt, gehalten:
2.)
Die ING Verzekeringen N.V., Amsterdam, Niederlande hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 1. November 2011 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der First Sensor AG, Berlin, Deutschland am 27. Oktober 2011 die Schwellen von 3 %, 5 %, 10 %, 15 %, 20 % und 25 % der Stimmrechte überschritten hat und zu diesem Tag 27,33 % (2.690.000 Stimmrechte) betragen hat.
Sämtliche Stimmrechte sind der ING Verzekeringen N.V. nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen.
Die zugerechneten Stimmrechte werden dabei über folgende von ING Verzekeringen N.V. kontrollierte Unternehmen, deren Stimmrechtsanteil an der First Sensor AG, Berlin, Deutschland jeweils 3 % oder mehr beträgt, gehalten:
3.)
Die ING Insurance Eurasia N.V., Amsterdam, Niederlande hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 1. November 2011 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der First Sensor AG, Berlin, Deutschland am 27. Oktober 2011 die Schwellen von 3 %, 5 %, 10 %, 15 %, 20 % und 25 % der Stimmrechte überschritten hat und zu diesem Tag 27,33 % (2.690.000 Stimmrechte) betragen hat.
Sämtliche Stimmrechte sind der ING Insurance Eurasia N.V. nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen.
Die zugerechneten Stimmrechte werden dabei über folgende von ING Insurance Eurasia N.V. kontrollierte Unternehmen, deren Stimmrechtsanteil an der First Sensor AG, Berlin, Deutschland jeweils 3 % oder mehr beträgt, gehalten:
4.)
Die Nationale Nederlanden Nederland B.V., Amsterdam, Niederlande hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 1. November 2011 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der First Sensor AG, Berlin, Deutschland am 27. Oktober 2011 die Schwellen von 3 %, 5 %, 10 %, 15 %, 20 % und 25 % der Stimmrechte überschritten hat und zu diesem Tag 27,33 % (2.690.000 Stimmrechte) betragen hat.
Sämtliche Stimmrechte sind der Nationale Nederlanden Nederland B.V. nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen.
Die zugerechneten Stimmrechte werden dabei über folgende von Nationale Nederlanden Nederland B.V. kontrollierte Unternehmen, deren Stimmrechtsanteil an der First Sensor AG, Berlin, Deutschland jeweils 3 % oder mehr beträgt, gehalten:
5.)
Die Nationale Nederlanden Levensverzekering Maatschappij N.V., Rotterdam, Niederlande hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 1. November 2011 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der First Sensor AG, Berlin, Deutschland am 27. Oktober 2011 die Schwellen von 3 %, 5 %, 10 %, 15 %, 20 % und 25 % der Stimmrechte überschritten hat und zu diesem Tag 27,33 % (2.690.000 Stimmrechte) betragen hat.
Sämtliche Stimmrechte sind der Nationale Nederlanden Levensverzekering Maatschappij N.V. nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen.
Die zugerechneten Stimmrechte werden dabei über folgende von Nationale Nederlanden Levensverzekering Maatschappij N.V. kontrollierte Unternehmen, deren Stimmrechtsanteil an der First Sensor AG, Berlin, Deutschland jeweils 3 % oder mehr beträgt, gehalten:
6.)
Die Parcom Capital B.V., Schiphol Flughafen (Gemeinde Haarlemmermeer), Niederlande hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 1. November 2011 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der First Sensor AG, Berlin, Deutschland am 27. Oktober 2011 die Schwellen von 3 %, 5 %, 10 %, 15 %, 20 % und 25 % der Stimmrechte überschritten hat und zu diesem Tag 27,33 % (2.690.000 Stimmrechte) betragen hat.
Sämtliche Stimmrechte sind der Parcom Capital B.V. nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen.
Die zugerechneten Stimmrechte werden dabei über folgende von Parcom Capital B.V. kontrollierte Unternehmen, deren Stimmrechtsanteil an der First Sensor AG, Berlin, Deutschland jeweils 3 % oder mehr beträgt, gehalten:
7.)
Die Parcom Deutschland I GmbH & Co KG, München, Deutschland hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 1. November 2011 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der First Sensor AG, Berlin, Deutschland am 27. Oktober 2011 die Schwellen von 3 %, 5 %, 10 %, 15 %, 20 % und 25 % der Stimmrechte überschritten hat und zu diesem Tag 27,33 % (2.690.000 Stimmrechte) betragen hat.
Sämtliche Stimmrechte sind der Parcom Deutschland I GmbH & Co KG nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen.
Die zugerechneten Stimmrechte werden dabei über folgendes von Parcom Deutschland I GmbH & Co KG kontrolliertes Unternehmen, dessen Stimmrechtsanteil an der First Sensor AG, Berlin, Deutschland jeweils 3 % oder mehr beträgt, gehalten:
8.)
Die Alegria Beteiligungsgesellschaft mbH, München, Deutschland hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 1. November 2011 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der First Sensor AG, Berlin, Deutschland am 27. Oktober 2011 die Schwellen von 3 %, 5 %, 10 %, 15 %, 20 % und 25 % der Stimmrechte überschritten hat und zu diesem Tag 27,33 % (2.690.000 Stimmrechte) betragen hat.
First Sensor AG
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