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First Sensor Aktie
First Sensor ist seit 1999 an der Frankfurter Wertpapierbörse notiert (SIS).

Veröffentlichung und Korrekturveröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG

2010-02-24

Silicon Sensor International AG
Veröffentlichung einer Mitteilung nach § 21 Abs. 1 WpHG (Aktie)

Veröffentlichung und Korrekturveröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

(A)
Zwecks Klarstellung und Korrektur der vorausgegangenen Mitteilungen, welche am 24.02.2009, 26.02.2009, 31.03.2009 und 11.11.2009 veröffentlicht wurden, hat uns Herr Daniel Hopp, Deutschland, über die von ihm kontrollierten Unternehmen am 22.02.2010 folgendes mitgeteilt:

1.
Korrektur der Veröffentlichung vom 24.02.2009 Herr Daniel Hopp, Deutschland hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG, in Korrektur seiner Stimmrechtsmitteilung vom 23.02.2009, am 22.02.2010 mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der Silicon Sensor International AG, Berlin, Deutschland, ISIN: DE0007201907, WKN: 720190 am 06.02.2009 durch Aktien die Schwelle von 3 % der Stimmrechte überschritten hat und zu diesem Tag 3,56 % (139.108 Stimmrechte) beträgt.

Davon sind Herrn Daniel Hopp 3,52 % (137.238 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen.

Die zugerechneten Stimmrechte werden dabei über folgende von Herrn Daniel Hopp kontrollierte Unternehmen, deren Stimmrechtsanteil an der Silicon Sensor International AG, Berlin, Deutschland, jeweils 3 % oder mehr beträgt, gehalten:
- DAH Beteiligungs GmbH
- Hopp Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG
- Hopp Verwaltungs GmbH

2.
Korrektur der Veröffentlichung vom 26.02.2009 Herr Daniel Hopp, Deutschland hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG, in Korrektur seiner Stimmrechtsmitteilung vom 26.02.2009, am 22.02.2010 mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der Silicon Sensor International AG, Berlin, Deutschland, ISIN: DE0007201907, WKN: 720190 am 24.02.2009 durch Aktien die Schwelle von 5 % der Stimmrechte überschritten hat und zu diesem Tag 5,27 % (205.602 Stimmrechte) beträgt.

Davon sind Herrn Daniel Hopp 5,22 % (203.732 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen.

Die zugerechneten Stimmrechte werden dabei über folgende von Herrn Daniel Hopp kontrollierte Unternehmen, deren Stimmrechtsanteil an der Silicon Sensor International AG, Berlin, Deutschland, jeweils 3 % oder mehr beträgt, gehalten:
- DAH Beteiligungs GmbH
- Hopp Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG
- Hopp Verwaltungs GmbH

3.
Korrektur der Veröffentlichung vom 31.03.2009 Herr Daniel Hopp, Deutschland hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG, in Korrektur seiner Stimmrechtsmitteilung vom 30.03.2009, am 22.02.2010 mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der Silicon Sensor International AG, Berlin, Deutschland, ISIN: DE0007201907, WKN: 720190 am 26.03.2009 durch Aktien die Schwelle von 10 % der Stimmrechte überschritten hat und zu diesem Tag 13,65 % (602.898 Stimmrechte) beträgt.

Davon sind Herrn Daniel Hopp 13,61 % (601.028 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen.

Die zugerechneten Stimmrechte werden dabei über folgende von Herrn Daniel Hopp kontrollierte Unternehmen, deren Stimmrechtsanteil an der Silicon Sensor International AG, Berlin, Deutschland, jeweils 3 % oder mehr beträgt, gehalten:
- DAH Beteiligungs GmbH
- Hopp Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG
- Hopp Verwaltungs GmbH

4.
Korrektur der Veröffentlichung vom 11.11.2009 Herr Daniel Hopp, Deutschland hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG, in Korrektur seiner Stimmrechtsmitteilung vom 11.11.2009, am 22.02.2010 mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der Silicon Sensor International AG, Berlin, Deutschland, ISIN: DE0007201907, WKN: 720190 am 06.11.2009 durch Aktien die Schwellen von 15 %, 20 % und 25 % der Stimmrechte überschritten hat und zu diesem Tag 29,90 % (1.981.143 Stimmrechte) beträgt.

Davon sind Herrn Daniel Hopp 29,87 % (1.979.273 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen.

Die zugerechneten Stimmrechte werden dabei über folgende von Herrn Daniel Hopp kontrollierte Unternehmen, deren Stimmrechtsanteil an der Silicon Sensor International AG, Berlin, Deutschland, jeweils 3 % oder mehr beträgt, gehalten:
- DAH Beteiligungs GmbH
- Hopp Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG
- Hopp Verwaltungs GmbH

(B)
Des Weiteren haben uns die von Herrn Daniel Hopp kontrollierten Unternehmen am 22.02.2010 folgendes mitgeteilt:

1.1
Die Hopp Verwaltungs GmbH, Mannheim, Deutschland hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 22.02.2010 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Silicon Sensor International AG, Berlin, Deutschland, ISIN: DE0007201907, WKN: 720190 am 06.02.2009 durch Aktien die Schwelle von 3 % der Stimmrechte überschritten hat und zu diesem Tag 3,52 % (137.238 Stimmrechte) beträgt.

Sämtliche Stimmrechte sind der Hopp Verwaltungs GmbH nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen.

Die zugerechneten Stimmrechte werden dabei über folgende von ihr kontrollierte Unternehmen, deren Stimmrechtsanteil an der Silicon Sensor International AG, Berlin,
Deutschland, jeweils 3 % oder mehr beträgt, gehalten:
- DAH Beteiligungs GmbH
- Hopp Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG

1.2
Die Hopp Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG, Mannheim, Deutschland hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 22.02.2010 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Silicon Sensor International AG, Berlin, Deutschland, ISIN: DE0007201907, WKN: 720190 am 06.02.2009 durch Aktien die Schwelle von 3 % der Stimmrechte überschritten hat und zu diesem Tag 3,52 % (137.238 Stimmrechte) beträgt.

Sämtliche Stimmrechte sind der Hopp Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen.

Die zugerechneten Stimmrechte werden dabei über folgendes von ihr kontrolliertes Unternehmen, dessen Stimmrechtsanteil an der Silicon Sensor International AG, Berlin,
Deutschland, jeweils 3 % oder mehr beträgt, gehalten:
- DAH Beteiligungs GmbH

2.1
Die Hopp Verwaltungs GmbH, Mannheim, Deutschland hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 22.02.2010 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Silicon Sensor International AG, Berlin, Deutschland, ISIN: DE0007201907, WKN: 720190 am 24.02.2009 durch Aktien die Schwelle von 5 % der Stimmrechte überschritten hat und zu diesem Tag 5,22 % (203.732 Stimmrechte) beträgt.

Sämtliche Stimmrechte sind der Hopp Verwaltungs GmbH nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen.

Die zugerechneten Stimmrechte werden dabei über folgende von ihr kontrollierte Unternehmen, deren Stimmrechtsanteil an der Silicon Sensor International AG, Berlin,
Deutschland, jeweils 3 % oder mehr beträgt, gehalten:
- DAH Beteiligungs GmbH
- Hopp Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG

2.2
Die Hopp Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG, Mannheim, Deutschland hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 22.02.2010 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Silicon Sensor International AG, Berlin, Deutschland, ISIN: DE0007201907, WKN: 720190 am 24.02.2009 durch Aktien die Schwelle von 5 % der Stimmrechte überschritten hat und zu diesem Tag 5,22 % (203.732 Stimmrechte) beträgt.

Sämtliche Stimmrechte sind der Hopp Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen.

Die zugerechneten Stimmrechte werden dabei über folgendes von ihr kontrolliertes Unternehmen, dessen Stimmrechtsanteil an der Silicon Sensor International AG, Berlin,
Deutschland, jeweils 3 % oder mehr beträgt, gehalten:
- DAH Beteiligungs GmbH

3.1
Die Hopp Verwaltungs GmbH, Mannheim, Deutschland hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 22.02.2010 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Silicon Sensor International AG, Berlin, Deutschland, ISIN: DE0007201907, WKN: 720190 am 26.03.2009 durch Aktien die Schwelle von 10 % der Stimmrechte überschritten hat und zu diesem Tag 13,61 % (601.028 Stimmrechte) beträgt.

Sämtliche Stimmrechte sind der Hopp Verwaltungs GmbH nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen.

Die zugerechneten Stimmrechte werden dabei über folgende von ihr kontrollierte Unternehmen, deren Stimmrechtsanteil an der Silicon Sensor International AG, Berlin,
Deutschland, jeweils 3 % oder mehr beträgt, gehalten:
- DAH Beteiligungs GmbH
- Hopp Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG

3.2
Die Hopp Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG, Mannheim, Deutschland hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 22.02.2010 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Silicon Sensor International AG, Berlin, Deutschland, ISIN: DE0007201907, WKN: 720190 am 26.03.2009 durch Aktien die Schwelle von 10 % der Stimmrechte überschritten hat und zu diesem Tag 13,61 % (601.028 Stimmrechte) beträgt.

Sämtliche Stimmrechte sind der Hopp Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen.

Die zugerechneten Stimmrechte werden dabei über folgendes von ihr kontrolliertes Unternehmen, dessen Stimmrechtsanteil an der Silicon Sensor International AG, Berlin,
Deutschland, jeweils 3 % oder mehr beträgt, gehalten:
- DAH Beteiligungs GmbH

4.1
Die Hopp Verwaltungs GmbH, Mannheim, Deutschland hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 22.02.2010 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Silicon Sensor International AG, Berlin, Deutschland, ISIN: DE0007201907, WKN: 720190 am 06.11.2009 durch Aktien die Schwellen von 15 %, 20 % und 25 % der Stimmrechte überschritten hat und zu diesem Tag 29,87 % (1.979.273 Stimmrechte) beträgt.

Sämtliche Stimmrechte sind der Hopp Verwaltungs GmbH nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen.

Die zugerechneten Stimmrechte werden dabei über folgende von ihr kontrollierte Unternehmen, deren Stimmrechtsanteil an der Silicon Sensor International AG, Berlin,
Deutschland, jeweils 3 % oder mehr beträgt, gehalten:
- DAH Beteiligungs GmbH
- Hopp Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG

4.2
Die Hopp Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG, Mannheim, Deutschland hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 22.02.2010 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Silicon Sensor International AG, Berlin, Deutschland, ISIN: DE0007201907, WKN: 720190 am 06.11.2009 durch Aktien die Schwellen von 15 %, 20 % und 25 % der Stimmrechte
überschritten hat und zu diesem Tag 29,87 % (1.979.273 Stimmrechte) beträgt.

Sämtliche Stimmrechte sind der Hopp Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen.

Die zugerechneten Stimmrechte werden dabei über folgendes von ihr kontrolliertes Unternehmen, deren Stimmrechtsanteil an der Silicon Sensor International AG, Berlin,
Deutschland, jeweils 3 % oder mehr beträgt, gehalten:
- DAH Beteiligungs GmbH

Berlin, 24.02.2010

Silicon Sensor International AG
Der Vorstand

DGAP, 24.02.2010

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Unternehmen
Die First Sensor AG zählt zu den weltweit führenden Anbietern auf dem Gebiet der Sensorik und ist Teil von TE Connectivity. In diesem Wachstumsmarkt entwickeln und produzieren wir kundenspezifische Lösungen für die stetig zunehmende Zahl von Anwendungen in den Zielmärkten Industrial, Medical und Mobility. Dabei ist es unser Anspruch, den Herausforderungen der Zukunft mit unseren innovativen Sensorik-Technologien frühzeitig zu begegnen und sie zu lösen.
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Tailored Solutions
Im Wachstumsmarkt Sensorik entwickelt und produziert First Sensor kundenspezifische Sensoren, Elektronikschaltungen, Baugruppen und komplexe Systeme für die stetig zunehmende Zahl von Anwendungen in den Zielmärkten Industrial, Medical und Mobility. Als Lösungsanbieter stellt das Unternehmen komplette Entwicklungsdienstleistungen vom Konzept und ersten Proof-of-Concept über die Prototypenentwicklung bis zur Serienreife zur Verfügung. First Sensor bietet ein breites Anwendungswissen, modernste Aufbau- und Verbindungstechniken und die Produktion in Reinräumen der ISO-Klassen 8 bis 5.
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Innovation, Exzellenz, Nähe – das sind unsere Werte, unser Anspruch, unser Antrieb. Weniger ist keine Option. Unsere Sensorlösungen stehen für technische Innovationen und wirtschaftliches Wachstum. Denn sie sind die Basis zur Entwicklung und Nutzung von neuen Technologien in nahezu all unseren Lebensbereichen. Diese Zukunft wollen wir mit Ihnen gemeinsam gestalten.

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