2009-11-09
Silicon Sensor International AG
Veröffentlichung einer Mitteilung nach § 21 Abs. 1 WpHG (Aktie)
Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
Die equinet AG, Frankfurt am Main, Deutschland hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 6. November 2009 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Silicon Sensor International AG, Berlin, Deutschland am 5. November 2009 durch Aktien die in § 21 Abs. 1 WpHG angeführten Schwellen von 3 %, 5 %, 10 %, 15 %, 20 %, 25 %, 30 % überschritten hat und zu diesem Tag 33,33 % (2.208.633 Stimmrechte) beträgt.
Darüber hinaus hat uns die equinet AG, Frankfurt am Main, Deutschland gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 6. November 2009 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Silicon Sensor International AG, Berlin, Deutschland am 6. November 2009 durch Aktien die in § 21 Abs. 1 WpHG angeführten Schwellen von 3 %, 5 %, 10 %, 15 %, 20 %, 25 %, 30 % unterschritten hat und zu diesem Tag 0 % (0 Stimmrechte) beträgt.
Berlin, 09.11.2009
Silicon Sensor International AG
Der Vorstand
DGAP, 09.11.2009
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