DGAP-News: First Sensor AG
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Ablauf der ersten Annahmefrist: First Sensor-Aktionäre akzeptieren freiwilliges Übernahmeangebot für Großteil der ausstehenden Aktien - 71,90 Prozent der Aktien zum Ablauf der ersten Annahmefrist am 2. September 2019 eingereicht - Weitere Annahmefrist läuft bis 19. September 2019 24:00 Uhr (Frankfurt a. M.) / 18:00 Uhr (New York) Zum Ablauf der ersten Annahmefrist am 2. September 2019 haben Aktionäre der First Sensor AG insgesamt 7.376.321 Aktien in das freiwillige öffentliche Übernahmeangebot der TE Connectivity Sensors Germany Holding AG (TE Holding) eingereicht. Das entspricht 71,90 Prozent des gesamten Grundkapitals und der Stimmrechte von First Sensor zum Meldestichtag. Die TE Holding ist eine hundertprozentige Tochtergesellschaft von TE Connectivity Ltd. (NYSE: TEL) (TE), einem weltweit führenden Technologieunternehmen in den Bereichen Sensor- und Verbindungslösungen. Aktionäre, die das Angebot nicht innerhalb der ersten Annahmefrist angenommen haben, können dies noch im Rahmen der weiteren Annahmefrist bis zum 19. September 2019 24:00 Uhr (Frankfurt a. M.) bzw. 18:00 Uhr (New York) tun. Die endgültige Anzahl der angedienten Aktien wird unverzüglich nach Ablauf der weiteren Annahmefrist von TE bekannt gegeben. Bei Ablauf der ersten Annahmefrist waren sämtliche Angebotsbedingungen nichtregulatorischer Art erfüllt. Der Vollzug des Angebots hängt noch von außenwirtschaftsrechtlichen Freigaben in Deutschland und den Vereinigten Staaten ab. Es ist davon auszugehen, dass die Akquisition bis spätestens zur Jahresmitte 2020 abgeschlossen sein wird. Vorstand und Aufsichtsrat der First Sensor AG begrüßen und unterstützen das Übernahmeangebot und haben Aktionären die Annahme empfohlen. "Wir sind davon überzeugt, dass die Transaktion strategisch sinnvoll und im besten Interesse von First Sensor, unserer Aktionäre und Mitarbeiter ist. Der geplante Zusammenschluss mit TE wird es uns ermöglichen, unser Wachstum in einem weltweit zunehmend umkämpften Marktumfeld zu beschleunigen. Dabei können wir von der Technologie- und Produktführerschaft sowie von der globalen Reichweite von TE profitieren, um unseren Kunden ein umfassenderes Angebot zu machen. Das Ergebnis zum Ablauf der Annahmefrist spiegelt diese Einschätzung", sagt Dr. Dirk Rothweiler, CEO der First Sensor AG. Das Angebot sowie weitere Informationen und Dokumente, welche die Transaktion betreffen, finden Sie online unter www.sensor-angebot.de. Die Stellungnahmen von Vorstand und Aufsichtsrat sowie vom Gesamtbetriebsrat der First Sensor AG sind auf der Website von First Sensor im Bereich Investor Relations verfügbar. Über die First Sensor AG Über TE Connectivity Disclaimer Alle hierin enthaltenen Informationen wurden von der First Sensor AG ausschließlich für die Verwendung in diesem Bericht erstellt. Die in diesem Bericht enthaltenen Informationen wurden nicht unabhängig verifiziert. Es werden keine Zusicherungen, Garantien oder Verpflichtungen, weder ausdrücklich noch stillschweigend, in Bezug auf die Billigkeit, Genauigkeit, Vollständigkeit oder Richtigkeit der Informationen oder der hierin enthaltenen Meinungen gemacht, und es sollte auch nicht darauf vertraut werden. Die in diesem Bericht enthaltenen Informationen sollten im Zusammenhang mit den zu diesem Zeitpunkt vorherrschenden Gegebenheiten betrachtet werden und wurden und werden nicht aktualisiert, um wesentliche Entwicklungen widerzuspiegeln, die nach dem Datum des Berichts auftreten können. First Sensor AG kann den Inhalt dieses Berichts in jeglicher Hinsicht ändern, modifizieren oder anderweitig ändern, ohne verpflichtet zu sein, eine Person über eine solche Überarbeitung oder Änderung zu informieren. Dieser Bericht kann bestimmte zukunftsgerichtete Aussagen und Prognosen enthalten, die sich auf Ereignisse beziehen und von Umständen abhängen, die in der Zukunft eintreten werden und die naturgemäß Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der First Sensor AG haben werden. Die Begriffe "antizipiert", "geht davon aus", "glaubt", "kann", "könnte", "schätzt", "erwartet", "prognostiziert", "beabsichtigt", "kann", "könnte", "plant", "sollte", "Projekte", "wird", "würde" oder jeweils deren Negativvariationen oder andere Abweichungen oder eine vergleichbare Terminologie weisen auf zukunftsbezogene Aussagen hin. Es gibt eine Reihe von Faktoren, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse und Entwicklungen wesentlich von denjenigen abweichen, die in einer zukunftsgerichteten Aussage zum Ausdruck gebracht oder impliziert werden, oder die das Ausmaß beeinflussen, in dem eine bestimmte Prognose realisiert wird. Zu den Faktoren, die diese Unterschiede verursachen können, gehören unter anderem die Umsetzung der Strategie und der Wachstumsfähigkeit der First Sensor AG, Risiken im Zusammenhang mit der Entwicklung und/oder Zulassung der Produkte der First Sensor AG, Technologieänderungen und neue Produkte im potenziellen Markt und in der Branche der First Sensor AG, die Fähigkeit zur Entwicklung neuer Produkte und zur Verbesserung bestehender Produkte, die Auswirkungen des Wettbewerbs, Veränderungen der allgemeinen Wirtschafts- und Branchenbedingungen sowie legislative, regulatorische und politische Faktoren. Obwohl wir stets bestrebt sind, unser bestes Urteilsvermögen zum Ausdruck zu bringen, wenn wir Aussagen darüber treffen, was unserer Meinung nach in der Zukunft passieren wird, und obwohl wir diese Aussagen auf Annahmen stützen, die wir bei ihrer Abgabe für angemessen halten, sind diese zukunftsgerichteten Aussagen keine Garantie für unsere Leistung, und Sie sollten sich nicht übermäßig auf solche Aussagen verlassen. Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen vielen Risiken, Unsicherheiten und anderen variablen Umständen. Solche Risiken und Unsicherheiten können dazu führen, dass die Aussagen ungenau sind, und die Leser werden darauf hingewiesen, sich nicht zu sehr auf diese Aussagen zu verlassen. Viele dieser Risiken liegen außerhalb unserer Kontrolle und können dazu führen, dass unsere tatsächlichen Ergebnisse wesentlich von denen abweichen, die wir für möglich gehalten haben. Die in diesem Bericht enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen beziehen sich nur auf den Zeitpunkt der Veröffentlichung. Wir übernehmen keine Verpflichtung, solche Aussagen zu aktualisieren oder die Ergebnisse von Änderungen an solchen Aussagen öffentlich bekannt zu geben, um zukünftige Ereignisse oder Entwicklungen widerzuspiegeln, und lehnen diese ausdrücklich ab.
05.09.2019 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. |
Sprache: | Deutsch |
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869199 05.09.2019
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